Rundfunkbeitrag: Erhöhung logisch, Reform notwendig!

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Rundfunkbeitrag steigt auf 18,36 Euro, obwohl der Landtag in Sachsen-Anhalt nicht zugestimmt hat. Unser Gastautor mit einer Analyse.

Der Rundfunkbeitrag wird von 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. Das Land Sachsen-Anhalt hat – so der Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts – „durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt.“ Ich halte das für ein absolut logisches Votum, das der Politik den Spiegel vorhält und deutlich macht, was jetzt zu tun ist. Wenn der Beitrag stabil bleiben soll, muss mit dem nächsten Medienstaatsvertrag eine sichtbare Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einhergehen.

Der Weg hin zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags ist eigentlich ganz einfach: Erst definieren die Länder Auftrag und Struktur der Öffentlich-Rechtlichen. Danach sagen die Rundfunkanstalten, welche Mittel sie zur Erfüllung dessen brauchen. Es schließt sich die Prüfung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) an, die mit spitzem Bleistift in jüngerer Vergangenheit zur Anwältin der Beitragszahlenden avanciert ist. Zuletzt empfiehlt diese dann auf Grundlage ihrer Berechnungen den Ländern die Beitragshöhe, über die in den Parlamenten entschieden wird.

Nicht entschieden hat Sachsen-Anhalt. Nachdem sich Widerstand zur Erhöhung des Beitrags in der dortigen CDU-Landtagsfraktion geregt hatte, zog Ministerpräsident Reiner Haseloff flugs die Entscheidungsgrundlage aus dem Landtag zurück und nahm dem Parlament die Möglichkeit, rechtzeitig vor Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags über dessen Änderungen bezüglich der Finanzierung zu entscheiden. Wegen des Einstimmigkeitsprinzips der Länder blieb der Beitrag damit bei 17,50 Euro und stieg vorerst nicht. Das war mit dem Prinzip der Rundfunkfreiheit nicht vereinbar, weil der Auftrag, den die Politik gegeben hat, nicht ausfinanziert war.

Vergleichbar ist es in etwa damit, dass dein Vater dich zum Bäcker schickt, bei dem du fünf Brötchen kaufen sollst, dir aber nur Geld für vier in die Hand drückt, weil er findet, dass fünf Brötchen nicht so viel kosten sollten, obwohl die Steuerberaterin des Bäckers sagt, dass der Laden nur beim höheren Brötchenpreis bestehen bleiben kann.

Das Vorgehen von Haseloff war deshalb immer fragwürdig, da es am Ende des bereits beschriebenen Prozesses zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags stand. Wer politisch einen Rundfunkauftrag gibt, muss ihn auch ausfinanzieren und darf sich nicht gegen eine notwendige Anpassung sperren. Inwiefern diese notwendig ist, entscheidet seit vielen Jahren die KEF. Als staatsfernes Gremium kommt ihr in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine sehr zentrale Rolle zu. Die Kommission weiter zu stärken, wäre deshalb eine gute Idee, weil dann einmal öfter nach Rücklagen in den Anstalten geschaut, einmal öfter das Lohnniveau bei den Öffentlich-Rechtlichen gegenüber den Privaten überprüft und einmal öfter auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geachtet würde.

Vorausgehen muss aber ohne jeden Zweifel eine echte, sichtbare und mutige Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Da gibt es momentan Bewegung in der Rundfunkkommission. Zum Beispiel sollen künftig nicht mehr alle Sender wie ZDFneo explizit beauftragt, sondern in die Flexibilisierung gegeben werden. Das sind erste Schritte in einem sich jetzt schon schleppenden Verfahren, die noch nicht den großen Wurf darstellen. Dennoch: Die Debatte ist im Gange. Sie muss, wie es eigentlich geplant war, möglichst zügig in die öffentliche Beteiligung und im Ergebnis eine Reform nach sich ziehen, die ihren Namen verdient hat.

Eines ist der Diskussion um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu wünschen: Sie sollte sich nicht mehr um den Beitrag selbst drehen, sondern um die Frage, wie wir uns als Gesellschaft einen modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorstellen. Das ist weit zielführender, als um eine Rechnung zu feilschen, die sich erst am Ende dieses Gestaltungsprozesses ergibt. Fünf Brötchen kosten eben ihren Preis.


Der Gastbeitrag spiegelt die Meinung des Gastautors wider.


Gastautor

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