Die AfD im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Fast immer, wenn Politiker der AfD in öffentlich-rechtliche Fernsehformate eingeladen werden, brennen die Kommentarspalten in den sozialen Medien. Die Frage ist aber nicht das „Ob?“, sondern das „Wie?“.

In der öffentlichen Debatte und insbesondere in den sozialen Medien kommen regelmäßig Diskussionen darüber auf, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit der AfD umgehen sollte. Anlass sind zumeist Auftritte von Funktionären der Partei in Talkshows oder Interviews beziehungsweise deren Ankündigungen. Häufig wird in den Debatten angeführt, man dürfe den Rechtspopulisten dort keine Plattform bieten. Dieser Ansatz ist jedoch der Falsche.

Das „Ob?“

Die Frage, ob die AfD überhaupt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorkommen sollte, ist schnell geklärt. § 11 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) besagt: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“ Diese Formulierung bindet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an die Einhaltung institutioneller Neutralität, sowie insbesondere an Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit.1

Würde es diesem Auftrag gerecht werden, eine Partei, die im Deutschen Bundestag und in allen 16 Landtagen der Bundesrepublik vertreten ist, von der Teilnahme an allen Talkshows und Sendereihen wie den Sommerinterviews auszuschließen, zu denen ansonsten Vertreter aller relevanten Parteien von CDU bis Linkspartei eingeladen werden? Offenkundig nicht. Es bleibt nur eine Schlussfolgerung: Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auffordert, die AfD zu ignorieren, fordert ihn damit offen zum Rechtsbruch auf.

Das „Wie?“

Die Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt mit AfD-Vertretern sprechen sollte, stellt sich mithin bereits aus rechtlichen Gründen überhaupt nicht. Die Frage ist hingegen wie so oft, wie man mit den Rechtspopulisten umgeht. Sie stellt sich sowohl in der Politik als auch in den Medien.

Neben den oben genannten Anforderungen ergibt sich aus dem Rundfunkstaatsvertrag auch eine Pflicht zur Einhaltung professioneller journalistischer Standards, insbesondere der ausdrücklich genannten Objektivität und Unparteilichkeit.2 Dazu gehört jedoch auch die Wahrung einer kritischen Distanz gegenüber Interviewpartnern. Wer als Journalist – und gerade als gebührenfinanzierter – einen netten Plausch mit einem Politiker hält, anstatt dessen Positionen und Aussagen kritisch zu hinterfragen, macht sich unglaubwürdig.

Genau dies geschah jedoch im Sommerinterview des RBB mit Andreas Kalbitz, seines Zeichens Fraktions- und, je nach Ausgang der Querelen um seinen derzeit schwebend wirksamen Parteiausschluss, auch Landesvorsitzender der AfD in Brandenburg. Im Interview forderte Kalbitz unter anderem die Aufhebung sämtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Statt kritischer Rückfragen und insbesondere einer Befassung mit Kalbitz‘ mutmaßlicher Vernetzung in extrem rechte Netzwerke, wie man es nach journalistischen Maßstäben erwarten würde, sah man eher ein gemütliches Gespräch zwischen ihm und Moderatorin Stephanie Teistler, was zurecht scharf kritisiert wurde.

Anstatt aus diesem Fehler zu lernen, reagierte der RBB auf die Kritik mit der plumpen Maßnahme, sein Sommerinterview-Format Politik am See abzuschaffen. Chefredakteur Christoph Singelstein ließ hierzu verlauten, man halte das Format „für veraltet“.

Das Dilemma

Es ergibt sich ein Dilemma, in dem der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Umgang mit der AfD steckt: Hinterfragt er ihre Agenda zu kritisch, nutzen die Rechtspopulisten dies, um ihn als „Staatsfunk“ zu verschreien. Bei Vorkommnissen wie beim RBB-Sommerinterview erfährt er hingegen Kritik der demokratischen Kräfte.

Bei der Beurteilung ist jedoch zu beachten, dass die AfD sich nicht, wie sie stets vorgibt, einen wirklich neutralen, freien und faktenorientierten Rundfunk wünscht. Es ist ihr im Gegenteil daran gelegen, sich die Berichterstattungshoheit zu sichern. Nicht umsonst versuchen sie und ihre Anhänger, mit eigenen Alternativmedien wie dem Deutschland-Kurier eigene Themen und Schwerpunkte in die Medienlandschaft zu setzen, um so ihre Positionen zu verbreiten. Wenn sich die AfD über den „Staatsfunk“ beschwert, dann oft, weil sie ein gestörtes Verhältnis zur grundgesetzlich verankerten freien Berichterstattung hat.

Die Baustellen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegen an anderer Stelle als dort, wo die AfD ihn kritisiert: In allererster Linie ist er zu groß und dadurch zu teuer. Das Programm ist im Vergleich zu seinen Kosten insbesondere im Unterhaltungsbereich qualitativ minderwertig. Der Rundfunkbeitrag ist sozial ungerecht und stellt für viele Menschen eine unnötige Ausgabe, teils auch eine ernsthafte finanzielle Belastung dar. Und ja, natürlich lässt die Berichterstattung in etlichen Fällen auch an Neutralität zu wünschen übrig.

Dennoch ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein „Staatsfunk“, wie es die Rechtspopulisten gern propagieren. Ironischerweise haben sie mit einem echten Staatsfunk eigentlich auch gar keine großen Probleme – sofern es sich etwa um den Kreml-Sender Russia Today handelt.

Das Fazit

In der Frage des Umgangs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit der AfD ist, wie bereits aufgezeigt, die Frage nach dem „Wie?“ entscheidend. Jedem halbwegs gut vorbereiteten Journalisten wird es gelingen, den Populismus dieser Partei im Interview zu entlarven, indem er ihre Positionen kritisch hinterfragt. Wenn er sich hingegen wie in Brandenburg von ihrem „Staatsfunk“-Geschrei kleinmachen lässt, ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht einen Cent der monatlichen 17,50 € wert.

  1. Eifert in: Binder/Vesting, Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 4. Auflage 2018, § 11 RStV Rn. 64 f; Gersdorf in: Gersdorf/Paal, BeckOK Informations- und Medienrecht, 28. Edition, Stand: 01.05.2020, § 11 RStV Rn. 29.[]
  2. Eifert in: Binder/Vesting, Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 4. Auflage 2018, § 11 RStV Rn. 63.[]

keepitliberal.de - die Woche!

Meldet euch für unseren Newsletter an, um keinen Artikel zu verpassen. Jeden Samstag gibt es ein Update mit den neuesten Artikeln, Insights und Hinweisen aus der Redaktion - direkt in euer E-Mail-Postfach. Der perfekte Wochenüberblick in drei Minuten Lesezeit.

Abonniere unseren Newsletter und schließe dich 292 anderen Abonnenten an.
Redakteur | Co-Founder