Redet statt über den Rundfunkbeitrag endlich über Auftrag und Struktur!

Die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags steht auf der Kippe und ist mittlerweile beim Bundesverfassungsgericht angekommen. Dabei ist der Beitrag nicht das Thema, über das man in der Rundfunkdebatte vordergründig diskutieren sollte.

Bild: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice/Ulrich Schepp

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio zur vorläufigen Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt. Es hat nur Sekunden gedauert, bis sich öffentlich Häme, Spott und pure Verachtung gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ergossen. Tenor: Eure Narrenfreiheit ist am Ende, ihr habt es übertrieben und wurdet abgestraft. Besonders schrill präsentiert diese Ansicht das liberal-konservative Spektrum – und verrät dabei seine eigenen Prinzipien. Die Verfassungsbeschwerde läuft weiter.

Nein, man muss den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht gut finden. Nein, man muss den Rundfunkbeitrag in seiner Höhe nicht gut finden. Nein, man muss die völlig ausufernde Struktur des Rundfunksystems nicht akzeptieren. Im Gegenteil: Ich finde, der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss dringend auf seinen verfassungsrechtlich notwendigen Kern der Information, Bildung und Beratung reduziert werden. Strukturell sind ebenfalls dringend Einschnitte vonnöten, um Doppelstrukturen abzubauen und wieder mehr Akzeptanz bei den Beitragszahler:innen zu schaffen.

Diese Akzeptanz ist mittlerweile völlig verloren gegangen. Und das hat vielfältige Gründe. Stichwort: Gehalt von Intendant:innen. Bei gleich vier Rundfunkanstalten verdienen sie jährlich über 300.000 Euro. Die WDR-Intendanz kratzt sogar am nächsten Hunderttausender. Klar, Rundfunkanstalten sind riesige Institutionen. Der Spitzenposten trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Aber ob das als Begründung reicht, um monatlich besser entlohnt zu werden als die Bundeskanzlerin? Ich habe meine Zweifel. Wie das bei den Menschen ankommt, die von einem kleinen Gehalt monatlich 17,50 Euro berappen müssen, kann sich jeder denken.

Das Gehalt an der Spitze der Anstalten ist im vergangenen Jahr ebenso in den Fokus gerückt, wie es beim allgemeinen Lohnniveau im öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Fall gewesen ist. Ein viel beachtetes Gutachten von Kienbaum Consultants, das von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in den Blick genommen wurde, hat festgestellt, dass dort Beschäftige „überproportional gut verdienen“, wie Medienkorrespondenz berichtet. Bei gleich fünf Sendern wird ein „deutlich erhöhtes Niveau“ nicht nur bei der Grundvergütung, sondern auch bei Nebenleistungen und der Altersversorgung angeprangert. Wenn Beitragszahler:innen schon monatlich pro Haushalt zahlen müssen, ist es Aufgabe der Sender, verantwortungsvoll mit den Einnahmen umzugehen. Dass erst die KEF kommen muss, um an marktübliche Vergütungen und Fairness gegenüber dem privaten Sektor zu erinnern, kostet Vertrauen. Und das ist ein Wert, mit dem öffentliche Institutionen heutzutage nicht leichtfertig umgehen sollten.

Die KEF ist derzeit die zentrale Figur, wenn es um die Höhe des Rundfunkbeitrags geht. Sie hat mit dem Kienbaum-Gutachten tiefe Einschnitte bei den Personalausgaben der Anstalten eingefordert. Sie sind mitunter Grund dafür, dass der Vorschlag von ARD, ZDF und Deutschlandfunk zur Erhöhung auf 19,24 Euro kurz belächelt und dann zügig verworfen wurde. Und deshalb ist die KEF so eine wichtige Institution. Sie untersucht die Beitragsentwicklung fundiert und taucht immer öfter als Anwalt der Beitragszahler:innen auf, die ein Recht darauf haben, dass wirtschaftlich und sparsam gehandelt wird.

Die KEF ist auch deshalb so bedeutend, weil das Bundesverfassungsgericht in seinen Rundfunkurteilen immer wieder auf sie abstellt, wenn es darum geht, den Beitrag für die nächste Periode festzusetzen. Sie ist ein staatsfernes und unabhängiges Gremium, das sich nicht von öffentlicher Stimmung oder den Wünschen der Anstalten leiten lässt. Sie empfiehlt die Beitragshöhe auf staatsvertraglicher Grundlage und hat zum Beispiel auch mit der Anrechnung von Eigenmitteln, die praktisch einen immensen Rücklagen-Abbau bedeutete, bei den Anstalten für erheblichen Kostendruck gesorgt.

Und weil nicht „die Politik“ oder „die Öffentlich-Rechtlichen“, wie im medialen Diskurs oft dargestellt, für den Vorschlag zur Höhe des Beitrags verantwortlich sind, sondern die KEF, die mit erheblicher Rückendeckung des Bundesverfassungsgerichts agiert, finde ich die Aufregung über die konkrete Erhöhung des Rundfunkbeitrags völlig unangemessen.

Ich finde sie vor allem von Vertreter:innen der politischen Parteien unangemessen, die in der vergangenen Beitragsperiode nicht in der Lage waren, an Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so zu arbeiten, dass der Beitrag nicht ansteigt. Wer sich erst dann zu Wort meldet, wenn die KEF ihre Empfehlung ausgesprochen hat und der Entwurf des neuen Staatsvertrags in den Ländern zur Abstimmung vorliegt, dokumentiert einzig, dass die staatstragenden Parteien mit Blick auf eine umfassende und in der Beitragshöhe wirksame Reform nicht erfolgreich waren. Den Vorschlag der KEF nicht zu akzeptieren und die Schuld auf die Sender zu schieben, ist ein politisches Ablenkungsmanöver und blanker Populismus.

Und auch die Öffentlichkeit macht einen Fehler. Sie suhlt sich in Häme, Spott und purer Verachtung gegenüber den Rundfunkanstalten, die jetzt in Karlsruhe mit ihrem Eilantrag gescheitert sind. Der Eilantrag zielt nur auf die vorläufige Erhöhung zum 1. Januar 2021. Die Verfassungsbeschwerde läuft zurecht weiter. Das Verfassungsgericht schreibt der KEF eine klare Rolle zu: Sie soll den Beitrag unabhängig und fundiert empfehlen. Die Länder setzen den Beitrag auf Grundlage des Staatsvertrags fest. Es wäre schon ziemlich verrückt gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht mit einer Entscheidung für die vorläufige Beitragserhöhung das bisher übliche Verfahren mit Zustimmung der Länder überworfen hätte. Was wären die Parlamente dann noch wert gewesen?

Ohnehin sollte die Diskussion in den Ländern schon einmal vermieden werden. Mehrere Regierungschefs hatten sich zusammengetan und über eine automatische Anpassung des Beitrags diskutiert. Die in Aussicht gestellte Indexierung des Rundfunkbetrags stieß zunächst auf offene Ohren. Sie hätte die Debatte aus den Parlamenten gezogen. Insbesondere den Freien Demokraten in Rheinland-Pfalz, dem Vorsitzland der Rundfunkkommission der Länder, ist es zu verdanken, dass diese Idee per Veto gestoppt und dann verworfen wurde.

Noch lange nicht gestoppt sind die Bemühungen von ARD, ZDF und Deutschlandfunk, verfassungsgemäß ausfinanziert zu werden. Klar sind für Bürger:innen und die sie vertretenden Politiker:innen die Euros entscheidend, die am Ende vom Beitragsservice – übrigens ein ziemlicher Euphemismus – eingezogen werden. Eigentlich müssten wir aber positiv darüber diskutieren, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk denn konkret ausgestaltet sein soll, um unseren Ansprüchen gerecht zu werden. Die Diskussion um die Höhe des Beitrags bin ich etwas leid, weil es eine Debatte um den passenden Preis und nicht das Produkt ist.

Übrigens: Für Konservative und Liberale waren Verfassungsgerichtsurteile, insbesondere aus Karlsruhe, immer eine verdammt heilige Kuh – zurecht! Die Rundfunkurteile aus den vergangenen Jahrzehnten haben ein ganz klar geregeltes Verfahren zur Folge gehabt, von dem kaum jemand etwas hören oder verstehen will. Dieses Verfahren bringt verfassungsrechtliche Notwendigkeiten, den Programmauftrag und Staatsferne unter einen Hut, damit nicht parteipolitisch und nach Tageslaune bestimmt wird, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk ausfinanziert wird. Eine im demokratischen System unabdingbare Institution darf nämlich nicht zum Spielball der verschiedenen Farben in den Länderparlamenten werden. Das letzte Wort müssen diese beim Rundfunkbeitrag trotzdem behalten.


Der Gastbeitrag spiegelt die Meinung des Gastautors wider.


Gastautor

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