CO2-Steuer & Heizkosten: Gut gemeint ist nicht gut gemacht

In der vergangenen Woche beschloss die Bundesregierung, dass sich Mieter und Vermieter nach der Novelle des Klimaschutzgesetzes zukünftig die CO2-Abgabe auf Erdgas und Heizöl hälftig teilen sollen. Die SPD, die diese Regelung durchgesetzt hat, beruft sich auf soziale Gerechtigkeit und Mieterschutz. Doch diese Idee wird – wie so viele Regulierungen im Mietrecht – nach hinten losgehen.

Für die hälftige Übernahme des CO2-Preises durch den Vermieter wird angeführt, der Mieter könne sich die verbaute Art der Heizung und die Dämmung im Haus schließlich nicht aussuchen. Das stimmt zwar, jedoch steht es dem Mieter grundsätzlich frei, sich für eine energieeffizientere Mietwohnung zu entscheiden. Es wäre zwar naiv, zu verkennen, dass das in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht zwangsläufig möglich ist. Jedoch wird die hälftige Übernahme durch den Vermieter auch hier den Mietern eher schaden als nützen.

Wer nun als Vermieter die CO2-Abgabe hälftig tragen soll, hat mehrere Möglichkeiten, damit umzugehen. Die höchst naive Wunschvorstellung der SPD ist es, dass Vermieter die Kosten einfach selbst tragen. Gerade bei privaten Vermietern würde dies jedoch unter Umständen dazu führen, dass sie „draufzahlen“ und so die Wirtschaftlichkeit der Vermietung infrage steht. An diesem Punkt greift das Finanzamt ein: Wenn Vermietung unwirtschaftlich ist, kann sie als „Liebhaberei“ angesehen werden. Vermietungsverluste werden dann steuerlich nicht mehr anerkannt – auch solche, die durch klimafreundliche energetische Sanierungen entstehen.

Vermieter sind also gezwungen, die Kaltmieten zu erhöhen. Dies führt unweigerlich zu einer Mehrbelastung der Mieter, auf die diese auch keinen Einfluss nehmen können. Trägt der Mieter den CO2-Preis, hat er hingegen durch sein Heiz- und Lüftungsverhalten sowie seinen Warmwasserverbrauch unmittelbaren Einfluss auf seine Ausgaben. Dieser wird ihm also durch die geplante Regelung der Bundesregierung genommen.

Und dann gibt es noch die Fälle, in denen Vermieter durch die bekannten sozialistischen Instrumente an Mieterhöhungen gehindert sind. Hier gibt es für sie zwei Wege: Zunächst dürften Neuvermietungen bevorzugt an Alleinlebende mit geringerem Energieverbrauch erfolgen – es kommt so zu Fehlallokationen, Familien werden es auf dem Wohnungsmarkt noch schwerer haben. Ein Fehlanreiz erster Güte.

Ein Vermieter, der um jeden Preis die CO2-Abgabe einsparen will, hat zudem die Möglichkeit, die verbaute Öl- oder Gasheizung abzuschalten und seinen Mietern Elektroheizungen zur Verfügung zu stellen. Diese sind bekanntermaßen durch ihren hohen Stromverbrauch für die Mieter eine Mehrbelastung – die CO2-Abgabe auf den Strom zahlt der Mieter dann jedoch selbst.

Was die geplante Regelung jedenfalls nicht schafft, ist ein Anreiz zur Umrüstung auf klimafreundlichere Heizungsanlagen und für energetische Sanierungen wie bessere Dämmung. Sie belastet am Ende immer den Mieter – und zwar in vielen Fällen mehr, als die CO2-Abgabe allein es täte. Wie bei so vielen SPD-Projekten – man denke an Grundrente, Mietendeckel, Hartz IV, Umwandlungsverbot – zeigt sich: Gut gemeint ist nicht gut gemacht.


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Die Klimaschutzgesetz-Novelle war auch Thema in der aktuellen Folge unseres Podcasts kontextlos:

kontextlos #01 – Klimaklage & Marktblasphemie
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