Digitale Gesundheitsversorgung der Zukunft

In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich unsere gesamte Welt immer weiter digitalisiert, während ein Bereich davon bisher weitestgehend unangetastet blieb: die Gesundheitsversorgung. Und dies, obwohl in dem Bereich zahlreiche Möglichkeiten liegen, die uns als Gesellschaft weiterbringen würden.

Die aktuelle Gesundheitsversorgung unterscheidet nur geringfügig zwischen Notfallversorgung und Regelterminen. Ähnliche Ressourcen werden eingesetzt, vergleichbare Prozesse angewandt und es findet nahezu lediglich eine Unterscheidung der Prioritäten statt. Dabei kann unsere Notfallversorgung deutlich besser werden, je mehr wir regelmäßige, geplante Termine von ihr abkapseln.

Ein weiterer Schritt liegt in der Nutzung von Menschen und Technik. Aktuell übernehmen Menschen Aufgaben im Gesundheitssystem, die ohne Probleme von technischen Hilfsmitteln übernommen werden könnten, z.B. Gesundheitsapps, mit deren Hilfe chronisch erkrankte Menschen betreut werden könnten. Ärzte und Krankenpfleger können heute den unschätzbaren Wert ihrer Ausbildung für die Gesellschaft – nämlich die Krankenpflege und den persönlichen Kontakt für gesundheitliche Beratungen – nur unzureichend einbringen, da sie mit Tätigkeiten (u.a. im Bereich der Dokumentation) beschäftigt sind, welche auch digitale Technologien übernehmen könnten.

Oben angesprochene Gesundheitsapps wurden im sogenannten DVG von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Jahr 2019 in die Regelversorgung der GKV eingeführt. Zuerst einmal in risikofreien Bereichen, wo digitale Gesundheitsanwendungen erprobt werden sollen. Dies ist ein wichtiger Schritt, gerade in den Bereichen der Prävention und der Behandlung chronischer Patienten, wo hiermit eine nie dagewesene Versorgungsdichte erzielt werden kann, die vom klassischen Gesundheitssystem einfach nicht getragen werden kann.

Auch Ärzte werden von digitalen Technologien profitieren. So können beispielsweise durch gewisse digitale Diagnosehilfen seltene Krankheiten schneller erkannt werden. Oder falls ein Diabetiker über akute Beschwerden klagt, liegt eine Datenbank dokumentierter Werte des Blutzuckers in noch nie da gewesener Messdichte vor.

Eines wird allerdings wichtig sein: die Frage des Datenschutzes und der Datenspeicherung. Die Debatte über die – generell durchaus sinnvolle – elektronische Patientenakte hat dies bereits eindrucksvoll aufgezeigt. Keinen Optiker geht es etwas an, wie viele Schwangerschaften eine Frau hinter sich hat. Hier muss der Patient ein „Recht auf Vergessen“ haben und selbst bestimmen können, welche Daten genau gespeichert werden.

Wenn digitale Technologien verantwortungsvoll eingesetzt werden und eine genaue Risikoabwägung – wie bei jedem anderen Medizinprodukt – stattfindet, sind die Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen aber fast endlos. Sie könnten eine höhere Behandlungsqualität, eine bessere Prävention und auch eine finanzielle Entlastung für das Gesundheitssystem liefern.


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