Klarnamenpflicht – Ein Plädoyer für Anonymität

Bei der Suche nach einer Lösung für das Problem „Hass und Hetze“ im Internet werden in den letzten Jahren diverse Vorschläge diskutiert, mit denen diese Probleme gelöst werden sollen. Immer wieder wird auch das Konzept „Klarnamenpflicht“ diskutiert.

Dabei sollen User in sozialen Netzwerken nicht mehr, wie es heute üblich ist, unter Pseudonym veröffentlichen, sondern unter ihrem bürgerlichen Namen. Dazu sollen sie sich gegenüber den Betreibern von sozialen Netzwerken authentifizieren und so ihre Anonymität preisgeben. Von diesem Schritt verspricht sich die Politik ein verbessertes Klima auf den Social-Media-Plattformen wie Twitter, Facebook oder Instagram. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass Ermittlungen bei Straftaten beschleunigt werden. Diese auf den ersten Blick einleuchtende Argumentation weist an mehreren Stellen deutliche denklogische Fehler auf und missachtet vollständig eine sinnvolle Abwägung zwischen dem Interesse des Einzelnen auf Strafverfolgung und dem Recht der Bevölkerung auf Privatsphäre.

Die Möglichkeit, anonym bzw. pseudonym seine Meinung mit anderen zu teilen, ist nicht nur integraler Bestandteil der Internetkultur, sondern auch unserer demokratischen Kultur. Anonymität ermöglicht es, repressionsfrei seine Meinungen und Überzeugungen zu vertreten. In autoritären Staaten wie China, Belarus, Russland oder Thailand ist der Widerstand gegen die Regierungen teilweise nur durch und über das Internet möglich. Ohne Anonymität keine Zivilgesellschaft, die sich den autoritären Regierungen entgegenstellt. Welch fatales Signal würde es an diese Staaten senden, wenn Deutschland oder andere westliche Länder nach und nach die Anonymität im Internet aufheben?

Neben diesen politisch-moralischen Argumenten gibt es ebenfalls viele praktisch-technische Gründe, die eine Klarnamenpflicht verunmöglichen. Eine effektive, wirksame Klarnamenpflicht ist mit der Dezentralität des Internets nicht durchsetzbar. Ein deutsches oder europäisches Gesetz zur Deanonymisierung der Nutzer wäre nur auf dem jeweiligen Hoheitsgebiet durchsetzbar, Anbieter aus anderen Ländern könnten weiterhin ihre Dienste anonym anbieten und würden damit den Zweck eines solchen Gesetzes ad absurdum führen. Dem Gesetzgeber würde blieben nur zwei Optionen: 1) akzeptieren, dass das Gesetz nicht wirksam ist oder 2) ein EU- bzw. DE-Netz mit Firewalls errichten. Gerade Letzteres darf die Zivilgesellschaft nicht dulden. Wir leben nicht in einem autoritären Staat wie China, der jeden Schritt seiner Bürger überwacht und analysiert.

Jeder Bürger hat etwas zu verbergen. Jeder hat Interessen, Themen oder Interaktionen, die er nicht mit seinem bürgerlichen Namen verknüpft sehen möchte. Der Schaden, der durch die Abschaffung der Anonymität angerichtet werden würde, ist unermesslich und steht in keinem Verhältnis zu der gewonnenen “Sicherheit”.

“Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.”

Benjamin Franklin

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