Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) schlug vergangene Woche eine Identifizierungspflicht in sozialen Netzwerken vor. Sein mecklenburg-vorpommerscher Kollege Thorsten Renz (CDU) unterstützt ihn dabei. Pistorius führte als Rechtfertigung für die Identifikationspflicht an, so “Hass, Hetze und Gewaltaufrufe im Internet besser verfolgen zu können.” Dabei vergisst er aber, dass die IP-Adresse, womit eine Identifikation jetzt schon möglich ist, bereits einsehbar ist.
Die Versicherung, dass das keine Klarnamenpflicht bedeutet und die anonyme Bewegung im Netz weiterhin möglich sein wird, durfte von Pistorius natürlich nicht fehlen. Wie anonym die Bewegung im Netz noch sein wird, wenn Plattformen mit möglicherw eise unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen die Klarnamen von Millionen von Nutzern auf ihren Servern speichern müssen, sei einmal dahingestellt.
Können sich dann queere Jugendliche wirklich noch anonym auf queeren Plattformen bewegen, ohne Angst haben zu müssen, wegen eines Datenlecks zwangsgeouted zu werden? Wie will eine Journalistin, die in rechtsextremen Foren recherchiert, noch ihre Arbeit zuverlässig machen, wenn der Betreiber Zugriff auf ihren Klarnamen hat? Aber sicherlich wird es Hacker freuen, wenn sie neben persönlichen Daten auch gleich noch die dazu passenden Klarnamen mitgeliefert bekommen.
Pistorius hat auch Recht, dass eine Identifikationspflicht keine Klarnamenpflicht bedeutet. Aber wann, war die Versicherung, dass etwas der letzte Eingriff in die Bürgerrechte sein wird, wirklich zuverlässig? Um es mit Karl-Hermann Flachs Worten zu sagen: „Die Freiheit stirbt scheibchenweise.“
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