„Mega-Lockdown“ – bitte was?

Am vergangenen Donnerstag machten Informationen aus dem CDU-Präsidium die Runde, die eigentlich für den aufmerksamen Beobachter wenig überraschend sind, jedoch einmal mehr die Planlosigkeit des deutschen Corona-Managements offenbaren.

Nach Informationen verschiedener Medienhäuser fordert Kanzlerin Merkel nun den „Mega-Lockdown“ – was genau darunter zu verstehen ist, ist indes noch offen, auch wenn Vorschläge wie eine Einstellung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs durchschimmerten. Jedenfalls solle nach Merkels Willen bereits in der kommenden Woche erneut die Ministerpräsidentenkonferenz zusammentreten, um über Verschärfungen der bestehenden Maßnahmen zu beraten.

Was genau Merkels Ziel ist – bestimmte Inzidenzwerte? Entlastung der Krankenhäuser? R-Wert dauerhaft unter 1? – wurde nicht offenbar. An einem Anstieg der derzeitigen Zahlen kann es eigentlich nicht liegen, diese haben sich mittlerweile auf einem Plateau eingependelt. Inzidenzwerte unter 50 oder gar 25 – wie zuletzt von Karl Lauterbach (SPD) gefordert – erscheinen gerade im Winter mehr als utopisch.

Mutmaßlich soll Merkel große Angst vor der deutlich ansteckenderen Virus-Mutation aus England haben. Hierzu muss jedoch bedacht werden, dass wir in Deutschland mangels ausreichender Sequenzierungen (also der genauen Untersuchung des Virus bei einzelnen Patienten) keinerlei Daten haben, wie sich die Ausbreitung der Mutation bei uns gestaltet. Vielleicht ist sie schon seit Monaten im Land – vielleicht aber auch erst ganz vereinzelt vorhanden. Wer hierauf ohne zumindest Inzidenzzahlen mit entsprechender Indizwirkung härtere Maßnahmen stützen will, handelt schlicht ohne wissenschaftliche Grundlage.

Zudem kann zum jetzigen Zeitpunkt erst kaum bis noch gar nicht gesagt werden, wie die am 06. Januar beschlossenen Maßnahmen, insbesondere der 15-km-Bewegungsradius, sich auswirken. Die Maßnahmen nun nochmals zu verschärfen wäre also ein Eingeständnis, dass man kein Vertrauen in die eigenen Beschlüsse hat.

Es bleibt festzuhalten: Derart gravierende Grundrechtseinschränkungen dürfen nicht auf der Grundlage des Bauchgefühls entschieden werden.


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