Schafft das Amt des Bundesdrogenbeauftragten ab!

Anstelle von Neuigkeiten zur erwarteten Cannabis-Legalisierung überrascht der neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung zum Amtsantritt mit der Idee, 16-Jährigen Bier und Sekt zu verbieten. Unser Gastautor über Sinn und vor allem Unsinn dieses Amtes.

„You had one job“ – Das könnte man überspitzt zu Burkhard Blienert sagen, dem neuen Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Als Vorkämpfer für eine positive Haltung zur Cannabislegalisierung in der SPD und mit ebendieser auch im Koalitionsvertrag, hatten viele Beobachter natürlich rasche bis wenigstens mittelfristige Ergebnisse bei der Legalisierung erwartet. Stattdessen ist sein erster richtiger medialer Aufschlag nach der Ernennung wirklich das Einzige, was wohl kaum jemand erwartet hatte: Er überholt seine CSU-Vorgängerinnen in Sachen Konservatismus und fordert ein Verbot der Alkoholabgabe an 16-Jährige in Deutschland.

Der Beauftragte war schon ewig mehr Witz als Mehrwert

Es soll an dieser Stelle gar nicht darum gehen, ob das eventuell ein legitimer Vorschlag sein könnte, ob das Thema Alkohol unter CSU-Beauftragten vielleicht zu sehr vernachlässigt wurde oder ob das selbst bei Durchsetzung ein Gesetz wäre, das der Realität sowieso nicht standhält. Hier möchte ich eine ganz andere Frage stellen, die mir schon länger zum Thema „Drogenbeauftragter der Bundesregierung“ im Sinn ist: Was soll dieser separate Posten für fehlgeleitete Selbstdarsteller?

Der gesamte Posten des Drogenbeauftragten erscheint bei genauerer Betrachtung fragwürdig bis skurril. Vor allem, weil er nicht durch einen unabhängigen Experten oder Wissenschaftler im Ministerium besetzt wird, sondern politisch durch den Gesundheitsminister und damit meist einen Parteikollegen. Das äußerte sich bisher zum Beispiel in Person von Marlene Mortler und Daniela Ludwig (beide CSU), die zwar ein paar Eckzahlen aus vorgefertigten Berichten vorlesen konnten, aber sonst, wenn überhaupt, zum Thema Sucht- und Drogenpolitik nur oberflächlich informiert waren. Dafür gefielen sie sich natürlich in ihrer Rolle als diejenigen, die immer wieder die knallharte Ablehnungshaltung der CSU zu Cannabis vortragen durften. Beide wurden in dieser Rolle auch zum Phänomen beziehungsweise Gespött der Netzkultur.

Bisher: Dauerschleife für Parteipropaganda

Klar, für die Union war es praktisch, dass ihre Parteibeschlusslage und Weltsicht regelmäßig über den Extraposten der Drogenbeauftragten in der Bundespressekonferenz vorgetragen wurde. Die Medien nahmen es über die Jahre hinweg zudem auch immer dankend an und berichteten. Es war also quasi kostenlose Parteiwerbung für die CSU-Sicht auf die Dinge: Cannabis böse, Alkohol halb so wild, weil deutsche Tradition. Aber welche Rechtfertigung hat ein Regierungsposten, der eigentlich nur zur Dauerschleife für die immer selbe Parteipropaganda verkommt? Hat die SPD einen politisch besetzten Arbeitsmarktbeauftragten der Bundesregierung? Hat die FDP einen extra Wirtschaftsbeauftragten? Nein, natürlich nicht. Weil es für die Allgemeinheit keinen Mehrwert hätte. Genauso wenig hat es der Bundesdrogenbeauftragte. Es gibt durchaus vergleichbare Gremien, etwa die sogenannten „Wirtschaftsweisen“. Die sind jedoch ein Sachverständigenrat und werden nicht mit Parteifreunden der Minister besetzt, sondern wenigstens formal unabhängig.

Jetzt könnte man argumentieren, dass das Thema Drogen für viele Menschen emotional aufgeladen ist und eine separate Vertretung aus der Bundesregierung heraus benötigen würde – sei es zur Ablehnung oder Ausarbeitung einer Legalisierung. Dann könnte es aber auch direkt der Minister selbst machen. Vor allem muss der sich an den Koalitionsvertrag halten. An den fühlt sich Blienert ja offenbar schon mal nicht primär gebunden.

Und was macht der so außer Ego-Show?

Aber was soll so ein Bundesdrogenbeauftragter eigentlich machen, wenn er nicht gerade Positionen herausposaunt, die keine Regierungsbeschlusslage sind? So richtig scheint man das auch bei der Bundesregierung nicht zu wissen. Die Website des Beauftragten gibt uns viele Infos dazu, was Burkhard Blienert studiert hat, ein paar leere Phrasen zu seiner Ernennung und einige Pressemitteilungen, welche Berichte er gerade in der Bundespressekonferenz vorliest. Aber was der eigentliche Sinn seiner Tätigkeit ist, geht daraus auch nach längerer Suche nicht hervor. Es stehen zwar Eckpunkte einer „Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik“ auf der Seite, aber nicht, ob die Verantwortung für deren Umsetzung und Kontrolle bei Blienert liegt oder er sie nur als Werbefigur vorstellt. Die Strategie ist zudem so aktuell, dass sich im Vorwort noch Daniel Bahr (FDP) als Gesundheitsminister vorstellt: Sie stammt aus 2012. Tatsächlich ist ausgerechnet der Wikipedia-Artikel zu Blienerts Job etwas aufschlussreicher, aber dessen Informationen verweisen auch nur auf eine offensichtlich veraltete Version der Website. Übrigens informiert die Website auch überhaupt nicht, ob Blienert eigentlich ein eigenes Team oder Budget hat. Das wäre hinsichtlich Einsparpotenzial sicher ein spannendes Thema für eine kleine Anfrage.

Muss das sein? Oder kann das weg?

Es drängt sich umso mehr die Frage auf: Muss das sein? Braucht es für all das wirklich einen eigenen Posten? Kann nicht ein Staatssekretär oder auch mal der Minister jährlich die Drogen- und Suchtberichte in der Bundespressekonferenz vorlesen und dafür sparen wir uns unabgestimmte Ego-Shows? Klar, noch kann Burkhard Blienert auch zeigen, dass er dem Posten wirklich Sinn verschaffen kann, sollte er etwa wirklich maßgeblich zur Ausarbeitung eines Gesetzes zur Cannabislegalisierung beitragen. Aber solange Blienert wie seine Vorgänger einfach nur mit Verbotsfantasien um sich wirft, macht er sich und seinen Posten einfach nur überflüssig. Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung ist zur Zeit ein völlig nutzfreier Posten für Freidreher, die gerne ihre eigenen Zitate in den Medien lesen. Das bringt bloß leider weder der Regierung noch dem Land einen Mehrwert. Wenn dieser Posten wirklich einen Sinn erfüllen soll, braucht er eine klar definierte Aufgabe mit Bindung an den Koalitionsvertrag – oder noch besser: Man schafft ihn ab.


Der Gastbeitrag spiegelt die Meinung des Gastautors wider.


Gastautor

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