Lockdown 2.0: Eine katastrophal falsche Entscheidung

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat auf Vorschlag der Bundeskanzlerin drastische neue Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie beschlossen. Gastronomiebetriebe und Sporteinrichtungen sollen geschlossen, touristische Übernachtungen verboten und Kontaktbeschränkungen wiedereingeführt werden. Diese Maßnahmen werden weitaus mehr Schaden anrichten als nützen.

Eigentlich war schon lange abzusehen, dass die Coronavirus-Infektionszahlen im Herbst des Jahres wieder steigen würden. Die Virologen der Nation prophezeiten es bereits früh in Interviews und den einschlägigen Podcasts. Auch unsere europäischen Nachbarländer blieben nicht verschont. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte die zweite Welle in Deutschland niemanden mehr überraschen sollen. Dennoch wirkten Bundesregierung und Ministerpräsidenten völlig überrascht und unvorbereitet, als die zweite Welle sich mehr oder weniger plötzlich ihren Weg durch das Land zu bahnen begann.

Der Großteil der nun betroffenen Unternehmen war dagegen gut vorbereitet. In der Gastronomie etwa gab es seit Monaten erprobte Hygienekonzepte, die größtenteils auch konsequent umgesetzt wurden. In staatlichen Einrichtungen hingegen, insbesondere in den Schulen, fehlte es an Ideen. Vielerorts wurden zwar neue Methoden für das Homeschooling als Lehre aus dem ersten Lockdown im März für den Fall möglicherweise erneut erforderlicher (Teil-)Schließungen installiert. Vernünftige Infektionsschutzkonzepte sucht man jedoch bis heute vergebens. Während Unterricht bei voller Klassenstärke in den wärmeren Monaten bei geöffneten Fenstern und geringen Infektionszahlen unproblematisch erschien, machte man sich über die bald steigenden Infektionszahlen bei fallenden Temperaturen scheinbar nur wenig Gedanken. Warum sollte man sich auch Arbeit machen, wenn gerade alles glatt läuft? Mehr als Maskentragen und warmes Anziehen kam bei den Überlegungen nicht heraus.

So kam es, dass man plötzlich in einen aktionistischen Rausch verfiel, als man bemerkte, dass sich Deutschland geradewegs auf dem Weg zum exponentiellen Wachstum befand. Durch Beherbergungsverbote für Personen aus und Sperrstunden in „Risikogebieten“ mit einer Inzidenzzahl über 50 lief man vielerorts geradewegs gegen verwaltungsgerichtliche Wände. Umso wichtiger, die neuen Maßnahmen kritisch zu hinterfragen.

Verhältnismäßige Maßnahmen?

Nun verabschiedete man in der Ministerpräsidentenkonferenz neue, noch härtere Maßnahmen. Diese wurden nicht etwa in den Parlamenten beschlossen, sondern in der Hinterzimmerrunde von Ministerpräsidenten und Kanzlerin, in der ohne parlamentarische Beteiligung seit Beginn der Pandemie über die Eindämmungsmaßnahmen entschieden wird. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden auch diese wieder von den Verwaltungsgerichten beurteilt werden müssen – der Ausgang ist ungewiss. Schließlich handelt es sich bei den Gastronomieschließungen quasi um eine 24/7-Sperrstunde und bei den Reiseeinschränkungen um ein Beherbergungsverbot, unabhängig von der Herkunft der Touristen. Gleichwohl sind der in den noch durch die Landesregierungen zu erlassenden Verordnungen angegebene Maßnahmenzweck und das dynamische Infektionsgeschehen zu beachten. Nichtsdestotrotz ist es wahrscheinlich, dass diese Maßnahmen jedenfalls in einigen Ländern gerichtlich gekippt werden.

Bereits die gekippten Beherbergungsverbote und Sperrstunden führten zu massiven gesellschaftlichen Diskussionen und brachten die Zustimmungswerte für die Maßnahmen auf den geringsten Stand seit Pandemiebeginn. Die nun getroffenen Entscheidungen dürften diese Entwicklung befeuern und das Vertrauen in das Regierungshandeln weiter erschüttern. Dass die breite Masse zwischen den verschiedenen Maßnahmen erfahrungsgemäß wenig differenziert, dürfte auch die Zustimmung zu sinnvollen Maßnahmen verringern.

Die wirtschaftlichen und sozialen Folgen

Darüber hinaus führen die neuen Maßnahmen zu neuen Belastungen der durch die Pandemie ohnehin gebeutelten Tourismus- und Gastronomiebranche. Der erste Reflex – „Die Angestellten kriegen doch Kurzarbeitergeld und es gibt Staatshilfen!“ – geht in mehrerlei Hinsicht fehl. Gerade in der Gastronomie ist zu beachten, dass viele Arbeitnehmer Studierende und Aushilfen ohne Anspruch auf Kurzarbeitergeld sind. Diese gehen durch die Schließung im Zweifelsfall komplett leer aus – ein Schlag ins Gesicht für Menschen, die auf ihr Einkommen angewiesen sind.

Auch die geplanten Entschädigungen in Höhe von 70 bis 75 Prozent des Novemberumsatzes aus dem Vorjahr sind gerade einmal ein Tropfen auf den heißen Stein. Einerseits sind nahezu alle Betriebe schon durch die weitreichenden und zudem entschädigungslosen Maßnahmen aus dem Frühjahr in eine extrem schwierige wirtschaftliche Situation geraten. Andererseits sind die Wintermonate wie der November für die Gastronomen ohnehin in der Regel umsatzschwächer, was durch die Berechnungsmethode nach dem Vorjahresumsatz dazu führt, dass diese Zuschüsse in vielen Fällen keine ausreichende Hilfe sind.

Die Konsequenz ist leicht vorherzusehen: Nach der zweiten Welle wird die Pleitewelle in den betroffenen Branchen kommen. Allein in den Hotels und der Gastronomie betrifft dies über 2,4 Millionen Arbeitsplätze, von den viele durch den neuerlichen Lockdown gefährdet werden. Auch die verheerenden psychischen und sozialen Auswirkungen der plötzlichen, unerwarteten Arbeitslosigkeit sind zu beachten und dürfen auf keinen Fall vergessen werden.

Es trifft die Falschen

Letztendlich muss festgehalten werden, dass das Tourismus- und Gaststätten-, sowie auch das Veranstaltungsgewerbe zu den Branchen gehören, deren Betrieb in der Pandemie sich in den letzten Monaten durch gut durchdachte Hygienekonzepte ohne besonderes Infektionsrisiko bewährt hat. Auch wenn einzelne schwarze Schafe aus der Reihe tanzten, so handelte doch der Großteil der Betriebe unter strikter Einhaltung der Hygieneregeln. Zudem gibt es gerade in der Gastronomie auch im Winter die Möglichkeit des Outdoorbetriebs – viele Betriebe haben zu diesem Zweck bereits besondere Maßnahmen ergriffen. Darüber hinaus ist längst nicht erwiesen, dass dies betroffenen Branchen als Infektionsherde und Treiber der Pandemie fungieren – im Gegenteil: Nach RKI-Angaben machen sie von den nachverfolgbaren Infektionsquellen lediglich einen Bruchteil aus.

Der Lockdown 2.0 steht also nicht nur unter starken rechtlichen Bedenken, er ist auch massiv wirtschaftsschädigend und sozial extrem ungerecht. Seine Folgen werden wir noch lange spüren.

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