Föderalismus für Dummies

Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird die Verantwortlichkeit für die Corona-Maßnahmen stärker an den Bund ziehen. Hier werden die falschen Schlüsse gezogen. Doch es ist nur die Spitze des Eisbergs. Dabei ist der Wettbewerb um die beste Lösung das, woraus gute Politik wächst.

Wie wird der Föderalismus tagtäglich geschunden – „Kleinstaaterei“, „Flickenteppich“, „Provinzfürsten“. Die Corona-Pandemie ist der Schmelztiegel dieser Kritik. Aber auch anderswo bleibt dieses in der Anlage gute System nicht verschont. Bestes Dauerbeispiel ist die Bildung: Bildungsföderalismus und Kultushoheit stehen beinahe dauernd in der Kritik.

Setzt sich die Politik dann über den Föderalismus hinweg, erntet sie – zurecht – ebenfalls Kritik. Undurchsichtige Gremien wie die „Ministerpräsidentenkonferenz“, die nachts um drei drastische Grundrechtseingriffe beschließen, 24 Stunden später wieder zurückrudern und so verfassungsrechtlich legitimiert sind wie eine Skatrunde im Hinterzimmer, tragen nicht gerade zur Vertrauensbildung bei. Schon gar nicht, wenn die Beteiligten die Ergebnisse ohnehin nur nach Gutdünken umsetzen. Für die Kultusministerkonferenz gilt ähnliches.

Wer trägt die Verantwortung?

Dabei ist der Föderalismus ein hervorragendes Instrument und wir bräuchten viel mehr davon. Und wir müssen ihn richtig einzusetzen wissen. Sehen wir uns das aktuellste Beispiel an – die Corona-Politik: Wo immer der Bund die Zügel in der Hand hatte – insbesondere bei der Impfstoffbeschaffung und Testzulassung – ging eins nach dem anderen in die Hose. Die Länder handelten sicherlich nicht immer perfekt, auch bedingt durch das dubiose MPK-Format. Aber sie waren und sind immer wieder in der Lage, mit regional differenzierten Maßnahmen adäquat auf das Infektionsgeschehen vor Ort zu reagieren und so (auch wenn das zweifellos oft nicht geschah) möglichst grundrechtsschonend vorzugehen.

Leider zerstörte man mit dem MPK-Format einen echten Wettbewerb um das beste Vorgehen. Zentralstaatlichkeit hat in der Regel einen einzigen Vorteil: Man kann Verantwortliche klar benennen. Durch MPK-Beschlüsse, die irgendwie vom Kanzleramt diktiert, dann aber von 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam geändert und bei der heimischen Umsetzung zudem noch verschieden ausgelegt und angewandt werden, verschwimmt jedoch völlig die Rückführbarkeit auf einen Verantwortungsträger.

Das ist nicht nur auf ganz praktischer Ebene – etwa bei der Frage, wen es bei der nächsten Wahl abzustrafen gilt – sondern auch aus demokratietheoretischer und rechtsstaatlicher Perspektive ein Problem. Der Rechtsstaat lebt davon, dass jedes staatliche Handeln durch Judikative, Exekutive und Legislative auf eine demokratische Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger zurückzuführen ist. Formal ist das bei den aus der MPK hervorgehenden Länderverordnungen zweifelsfrei gegeben – doch es erweckt einen anderen Anschein: Merkel, Braun, Müller, Scholz, Söder, Laschet, wer sitzt noch am (virtuellen) Verhandlungstisch? Es sind, oder waren, schlicht intransparente Entscheidungsprozesse, die nicht zur Akzeptanz politischen Handelns beitragen.

Es gibt dazu zwei Alternativen: Man lässt den Bund alles entscheiden – oder man stellt die Länder klar in die Verantwortung: Ohne dauernde MPKs, die zwar zur Belustigung der Twitter-Follower von BILD-Vizechefredakteur Paul Ronzheimer gut sein mögen, aber wie dargestellt die Verantwortlichkeiten vermengen. Die Bundesoption sollte eigentlich ausscheiden – weder ist sie grundrechtsschonend noch regional differenziert oder ideenfördernd. Echter Föderalismus mit Ideenwettbewerb dagegen hätte vieles besser machen können: Eine Maßnahme in NRW funktioniert besser als die bayrische Gegenidee? Logische Konsequenz: Sie wird zum Standard. Bis vielleicht jemand eine noch bessere Policy hat.

Panzer aus Saarbrücken?

Ein Plädoyer für den Föderalismus darf ihn natürlich nicht in den Himmel loben, ohne seine Grenzen auszuloten. Selbstverständlich ergäbe es wenig Sinn, wenn das Saarland oder die Freie und Hansestadt Hamburg plötzlich anfingen, Außenpolitik zu betreiben, Streitkräfte aufzubauen oder Handelsembargos gegen andere Staaten auszusprechen.

Und natürlich kann es gerade im Digitalisierungsbereich sinnvoll sein, Skaleneffekte zu nutzen und so etwa die Schulen und Universitäten in ganz Deutschland ins 21. Jahrhundert zu bringen. Und zwar richtig – nicht so wie mit dem gefloppten Digitalpakt. Das für diesen leicht, ja fast homöopathisch gelockerte Kooperationsverbot im Grundgesetz ist ein absurdes, binnenprotektionistisches Instrument.

Kooperation zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist essentieller Erfolgsgarant. Niemand will Grenzkontrollen und Zölle zwischen Bayern und Sachsen. Aber den Ländern mehr Verantwortung, aber eben auch Gestaltungsspielräume zuzugestehen würde sie zu mehr politischem Fortschritt führen. Schauen wir in den Osten der Republik: Strukturschwache Regionen, fehlende Arbeitsplätze, junge Menschen wandern ab. Wieso sollte der Thüringer Landtag nicht einfach für zehn Jahre die Unternehmenssteuern halbieren dürfen, um Anreize zur Ansiedlung von Unternehmen zu schaffen? Selbstverständlich, ohne sich dafür aus dem Länderfinanzausgleich zu bedienen, dessen Abschaffung ohnehin lange überfällig ist.

Und auch nach unten hin ist der Föderalismus begrenzt. Ein Düsseldorfer Ministerium weiß nicht besser, woran es den Schulen in Minden oder Schwerte gerade mangelt. Hier sind die Schulträger gefragt, also die kommunale Ebene. So entsteht auch echter Schulwettbewerb – bis auf wenige Ausnahmen kann niemand mal eben das Bundesland wechseln, um in einem anderen Zuständigkeitsbereich zur Schule zu gehen. Die Kultushoheit der Länder ist im Grundsatz richtig, das Kooperationsverbot mit dem Bund Unsinn, aber in Fragen vor Ort brauchen die Kommunen mehr Kompetenzen – vielleicht sagt die Bildungsfrage alles über den Föderalismus aus, was man wissen muss.

Echter Wettbewerb

Man muss es am Ende pragmatisch sehen: Es gibt Bereiche – wie die angesprochene Außenpolitik – in denen ein bundeseinheitliches Vorgehen Sinn ergibt. Es gibt solche, in denen eine Kooperation zwischen den Ebenen dringend nötig ist – aber bitte transparent und auf demokratischer Grundlage. Und es gibt Bereiche, in denen der Wettbewerb als Innovationstreiber auch im politischen Bereich nicht durch französisch anmutende Zentralstaatsbegeisterung ausgebremst werden darf.

Die Länder brauchen mehr Kompetenzen, und sie dürfen diese auch nicht – wie im Fall der Corona-Politik – leichtfertig herschenken. Und man darf sich auch trauen, in bisher traditionellen Bundesfragen den Ländern mehr Spielräume zu geben: Mindestlöhne, Zulassungsvoraussetzungen für Ärzte und Psychotherapeuten, Ausbildungsförderung und Bauplanungsrecht können Beispiele sein. Und, an dieser Stelle werde ich mich bei vielen Liberalen unbeliebt machen: Der rot-rot-grüne Berliner Mietendeckel ist zwar ökonomischer Unsinn und möglicherweise auch materiell verfassungswidrig – dass aber die Gesetzgebungskompetenz für solche Maßnahmen beim Bund liegt (woran der Deckel vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte), sollte so nicht sein.

Nicht zuletzt brauchen wir mehr echten innerdeutschen Steuerwettbewerb – nicht nur die Berge sind schön in der Schweiz.

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